Wir berechnen unsere Dienstleistungen grundsätzlich nach Zeitaufwand. Der Stundenansatz liegt bei CHF 280.00 zzgl. Auslagen und MWST von 8.1 %.
Die Rechnungsstellung erfolgt transparent, mit einer detaillierten Auflistung der erbrachten Leistungen. Bei Beginn des Mandats legen wir individuelle Zahlungsmodalitäten fest, zu denen auch eine Akontozahlung gehört.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ist es entscheidend zu prüfen, ob die Versicherung die Anwaltskosten ganz oder teilweise übernimmt. Zudem muss abgeklärt werden, ob Sie die Freiheit haben, selbst einen Anwalt zu wählen.
Nehmen Sie vor dem ersten Besprechungstermin unbedingt Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und holen Sie eine schriftliche Kostengutsprache ein. So stellen Sie sicher, dass später keine unerwarteten Kosten auf Sie zukommen.
Wenn Sie nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, um einen Anwalt zu bezahlen und die Kosten des Verfahrens zu decken, können Sie beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege einreichen.
Die unentgeltliche Rechtspflege wird gewährt, wenn Ihre Mittellosigkeit nachgewiesen ist und die Streitsache nicht aussichtslos erscheint. Voraussetzung für die Bewilligung ist ein detailliertes Gesuch, das Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegt. Bei Bewilligung übernimmt der Kanton vorerst die Gerichts- und Anwaltskosten.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sie, wenn Ihnen unentgeltliche Rechtspflege gewährt wird, innerhalb von 10 Jahren zur Nachzahlung verpflichtet sind, sobald Sie finanziell dazu in der Lage sind.
Beachten Sie, dass unentgeltliche Rechtspflege in der Regel nur für laufende Gerichtsverfahren gilt und keine reine Rechtsberatung oder aussergerichtliche Vertretung umfasst.
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4051 Basel
Marktgasse 10a
4310 Rheinfelden